Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.224 Anfragen

Wohnwerterhöhendes Bad und der unzureichende Fahrradabstellraum

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Merkmalgruppe 1 (Bad) ist gem. Berliner Mietspiegel im Ergebnis als positiv zu bewerten, wenn die wohnwerterhöhenden Merkmale überwiegen. Dies ist dann der Fall, wenn den unstreitig vorliegenden wohnwerterhöhenden Merkmalen des wandhängenden WCs und des Strukturheizkörpers als Handtuchwärmer allenfalls das Negativmerkmal nicht überwiegend geflieste Wände gegenübersteht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Berlin, 02.03.2017 - Az: 67 S 375/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG