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Makler kann keine Reservierungsgebühr verlangen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kaufinteressenten werden durch eine AGB-Klausel eines Maklers, die eine Reservierungsgebühr für eine Immobilie vorsieht ohne hierfür nennenswerte Vorteile für den Interessenten zu bieten, unangemessen benachteiligt. Der Makler hingegen sichert sich hiermit eine Vergütung zu, ohne dass seitens des Maklers sichergestellt oder gewährleistet werden kann, dass der Eigentümer tatsächlich mit dem Reservierenden einen Kaufvertrag abschließt.


LG Berlin, 08.11.2016 - Az: 15 O 152/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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