Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.411 Anfragen

Verwalter kann Eigentümer als Querulanten bezeichnen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es besteht kein Schmerzensgeldanspruch eines Wohnungseigentümers gegenüber dem Verwalter, wenn der Verwalter den Eigentümer in einer Wohnungseigentümerversammlung als Querulanten bezeichnet.

Bei der streitgegenständlichen Bezeichnung als „Querulant“ bzw. bei der Äußerung, dass das Verhalten des Eigentümers „an Querulantentum grenze“ liegt noch kein so schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, dass aufgrund des immateriellen Schadens eine Entschädigung in Geld gerechtfertigt ist.
Bei der Bewertung ist auch das Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen. Hier hatte der Eigentümer versucht, auf Fragen gezielt Einfluss zu nehmen. Dies geht mit dem Risiko scharfer - auch abwertender - Kritik der Ziele des Betroffenen einher. Dieses Risiko ist hinzunehmen, zumal es sich hier unverkennbar um eine von der subjektiven Wertung und Wahrnehmung abhängige Einschätzung handelte.


AG Tostedt, 03.04.2012 - Az: 5 C 316/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant