Sofern der Vormieter nicht rechtzeitig aus der Wohnung auszieht obwohl das Mietverhältnis beendet wurde, so hat der (neue) Mieter keine rechtlichen Möglichkeiten gegen den Vormieter.
Er kann aber vom Mietvertrag zurückzutreten und den Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter kann dann seinerseits den Vormieter in Regress nehmen.
AG Frankfurt/Main, 06.11.2009 - Az: 33 C 457/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...