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Vermieterpfandrecht geht vor Gerichtsvollzieher

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde an allen in der herauszugebenden Wohnung befindlichen Gegenständen das Vermieterpfandrecht geltend gemacht, so ist die Zwangsvollstreckung dahin beschränkt, dass die sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände nicht zu entfernen sind.

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Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinHont Péter Hetényi

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