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Wohnrecht bricht Eigentum

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde von den Eltern Wohneigentum auf die Kinder übertragen und haben sich die Eltern das Wohnrecht an einem Gebäudeteil vorbehalten, so haben die Eltern für diesen entsprechenden Gebäudeteil das Hausrecht. Daher können die Eltern auch gegen den Willen der Kinder ohne Einschränkungen Besucher in ihren Räumen empfangen.


LG Coburg, 01.04.2009 - Az: 32 S 3/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern