Ursache für Schimmelbildung kann nur dann das Aufstellen von Möbeln - insbes. Schränken - sein, wenn zusätzlich noch andere Ursachen hinzutreten. Es besteht daher keine Verpflichtung des Mieters, 10 cm Zirkulationsabstand zur Wand einzuhalten,
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AG Osnabrück, 04.07.2005 - Az: 14 C 385/04
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