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Wer zahlt die Dachreinigung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Das Reinigen und Instandhalten von Dächern obliegt dem Vermieter. Dies gilt auch für ein verglastes Vordach.

Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind in der Regel keine umlegungsfähigen Betriebskosten.


LG Hamburg, 21.05.2001 - Az: 311 S 42/01

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