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Drohbrief an der Wohnungstür des Mieters rechtfertigt ein Schmerzensgeld!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anbringung eines für die Allgemeinheit einsehbaren Drohbriefes mit herabwürdigendem Inhalt an der Wohnungseingstür des Mieters stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.

In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt. Im zu entscheidenen Fall sprach das Gericht dem Betroffenen DM 900,- - also ca. € 450,00 zu.


AG Kiel, 09.09.1999 - Az: 106 C 488/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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