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Nebenkosten per Kurier verspätet zugestellt - wer haftet?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte sich ein selbständiger Kurier gegenüber einer Hausverwaltung verpflichtet, den Versand der Betriebskostenabrechnungen an die Mieter zu übernehmen.

Der Kurier handelte fahrlässig, indem er den Versand erst einen Tag vor Ablauf der Zugangsfrist durch Einwurf in einen Briefkasten bewirkte, obwohl ihm die Notwendigkeit der schnellen Zustellung bewusst war.

Kommt es nun aufgrund einer verspäteten Zustellung der Abrechnung zu einem Schaden, so ist dieser vom Kurier zu ersetzen.

Zum einen besteht ein Anspruch auf Zahlung wegen einer Schlechterfüllung des Dienstvertrages.

Das Einwerfen in den Briefkasten war aber auch pflichtwidrig - auch wenn davon auszugehen war, dass ein bestimmter Auftrag wie die Zustellung zu erfolgen hatte, nicht erfolgt ist.

Aufgrund der Tätigkeit, nach der der Kurier eigenverantwortlich Dienstleistungen im Rahmen der Hausverwaltung zu erbringen hatte, war er jedoch von selbst verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Zustellung zu sorgen.

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LG Berlin, 21.01.2008 - Az: 52 S 397/06

ECLI:DE:LGBE:2008:0121.52S397.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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