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Nachbarklage gegen Moschee mit Minarett

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend wurde eine Nachbarklage gegen den Neubau einer Moschee in Nürnberg abgewiesen. Das nachbarschützende Rücksichtnahmegebots ist durch das Bauvorhaben nicht verletzt, da aufgrund der Regelungen zum Lärmschutz weder mit unzumutbarem Lärm noch mit größerem Besucherverkehr als durch die örtliche Gemeinde zu rechnen sei. Das Minarett hat lediglich symbolische Bedeutung, so dass weder ein Gebetsruf von ihm ausgeht noch Lautsprecher angebracht werden.
Zudem handelt es sich bei der geplanten Örtlichkeit um ein Mischgebiet, indem "Anlagen für kirchliche Zwecke", worunter auch Moscheen fallen, grundsätzlich zulässig sind.


VG Ansbach, 25.06.2013 - Az: AN 9 K 12.01400


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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