Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.050 Anfragen

Kein Schlüssel - Keine Miete

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mieter schuldet keine Miete, wenn der Vermieter die Wohnungseingangstür aufgrund eines Einbruchs im Rahmen einer Notmaßnahme ausgetauscht hat, um diese wieder verschließbar zu machen und es versäumt hat, dem Mieter einen Schlüssel für die neue Tür auszuhändigen.

Denn hierdurch ist dem Mieter die Nutzung der Wohnung während des streitgegenständlichen Zeitraums nicht gewährt worden. Dies führt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zu einer Minderung der geltend gemachten Miete auf Null, so dass der Mieter zur Zahlung der Miete einschließlich der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen (BGH, 06.04.2005 - Az: XII ZR 225/03) nicht verpflichtet ist.

Hierbei ist es unerheblich, ob vom Zugang überhaupt Gebrauch gemacht worden wäre.


OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - Az: I-10 202/04

ECLI:DE:OLGD:2005:0707.I10U202.04.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant