Nach einer Entscheidung des LG Berlin kann auch ein durchschnittlicher Laminatboden ein mietpreiserhöhendes Merkmal sein. Maßgeblich kommt es bei der Beurteilung auf den verwendeten Mietspiegel an.
Schließlich stellt auch ein einfacher Laminatboden einen erhöhten Nutzwert als z.B. PVC-Belag oder gar Betonboden dar. In dieser Hinsicht ist Laminat als "hochwertig" anzusehen, wobei es im Einzelfall nicht auf die Qualität des tatsächlich verlegten Bodens ankommt.
LG Berlin, 18.01.2011 - Az: 63 S 241/10
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