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Erhöhung der Bruttokaltmiete, wenn Mietspiegel Nettomieten aufweist

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete, den er mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten ausweist, ist anhand der zuletzt auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu beurteilen.


BGH, 26.10.2005 - Az: VIII ZR 41/05

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