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Keine Provision bei Doppeltätigkeit des Maklers!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Makler, der dem auftraggebenden Mieter den Eindruck vermittelt, nur ihm gegenüber eine Courtage in Höhe einer Monatsmiete in Rechnung zu stellen, hat den Anspruch aus dem Maklervertrag verwirkt, wenn er auch vom Vermieter eine Courtage erhält.

Vorliegend hatte der Makler einen Maklervertrag mit dem Mieter geschlossen, dann aber unstreitig auch dem (ehemaligen) Vermieter des Mieters eine (weitere) Monatsmiete als Courtage in Rechnung stellte. Dass diese Doppeltätigkeit dem mit dem Mieter abgeschlossenen Vertrag zuwider lief, ergab sich aus der gebotenen Auslegung des Vertrages. Die Parteien haben ausweislich des vorgelegten E-Mail-Verkehrs ausführlich über die Höhe der Courtage verhandelt. Hierbei hat der Makler den Eindruck vermittelt, er stelle nur dem Mieter eine gerade noch wirtschaftliche Courtage in Höhe einer Monatskaltmiete zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Mieter hat ausdrücklich zu diesen Konditionen sein Einverständnis erklärt.

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