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Mietminderung wegen Legionellen im Trinkwasser

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Legionellen in der Wasserversorgungsanlage stellen einen Mangel der Mietsache dar, der so erheblich ist, dass eine Minderung des Mietzinses um 25% angemessen sein kann.

Im vorliegenden Fall ergab eine Untersuchung im Zeitraum von 29.9. bis 13.10.2012 eine Konzentration von 14.000 KBE (Kolonienbildende Einheiten)/100 ml. Die Trinkwasserverordnung fordert, dass ab 100 KBE/100 ml technische Maßnahmen zur Verminderung der Legionellenkonzentration zu treffen sind. Aufgrund der Untersuchung minderten die Mieter die Miete um 25% und forderten vom Vermieter Abhilfe. Die Mieter bauten im Bad einen Filter in den Duschkopf ein. Eine Untersuchung im Dezember 2012 ergab dann einen Wert von 3.700 KBE/100 ml - deutlich zu hoch.

Diese Konzentrationen sind akut Gesundheitsgefährdend, so das Gericht. Dies vermindert die Tauglichkeit der Wohnung erheblich. Auch der eingebaute Filter hat die Gebrauchstauglichkeit nicht vollständig widerhergestellt. Denn eine Nutzung der Wohnung war nur in Kenntnis der hohen Messwerte möglich, was dazu führt, dass ständig die Verwirklichung einer Gesundheitsgefährdung befürchtet werden muss. Ob ein Schaden eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht ist hierfür unerheblich. Die vorgenommene Minderung der Miete hielt das Gericht für angemessen.


AG Dresden, 11.11.2013 - Az: 148 C 5353/13

ECLI:DE:AGDRESD:2013:1111.148C5353.13.0A

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