Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.832 Anfragen

Mieter müssen nicht minutenlang auf warmes Wasser warten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist einem Mieter nicht zuzumuten, dass beim Warmwasser eine Vorlaufzeit von 3-4 Minuten vorliegt, bis das Wasser eine Temperatur von 40°C erreicht hat. Hierbei kommt es jeweils zu einem Wasserverlust von bis zu 40 Litern und entspricht nicht den maßgeblichen Ausstoßzeiten und Vorlaufmengen für das Warmwasser nach dem Arbeitsblatt W 551. Die Vorlaufmenge bis zur Erwärmung auf 55°C darf maximal drei Liter betragen. Da dies nicht der Fall war, konnte der Mieter die Miete um 3,5% mindern.


LG Berlin, 02.06.2008 - Az: 67 S 26/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant