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Mieter müssen nicht minutenlang auf warmes Wasser warten!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist einem Mieter nicht zuzumuten, dass beim Warmwasser eine Vorlaufzeit von 3-4 Minuten vorliegt, bis das Wasser eine Temperatur von 40°C erreicht hat. Hierbei kommt es jeweils zu einem Wasserverlust von bis zu 40 Litern und entspricht nicht den maßgeblichen Ausstoßzeiten und Vorlaufmengen für das Warmwasser nach dem Arbeitsblatt W 551. Die Vorlaufmenge bis zur Erwärmung auf 55°C darf maximal drei Liter betragen. Da dies nicht der Fall war, konnte der Mieter die Miete um 3,5% mindern.
LG Berlin, 02.06.2008 - Az: 67 S 26/07
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