Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.541 Anfragen

Mieter müssen nicht minutenlang auf warmes Wasser warten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist einem Mieter nicht zuzumuten, dass beim Warmwasser eine Vorlaufzeit von 3-4 Minuten vorliegt, bis das Wasser eine Temperatur von 40°C erreicht hat. Hierbei kommt es jeweils zu einem Wasserverlust von bis zu 40 Litern und entspricht nicht den maßgeblichen Ausstoßzeiten und Vorlaufmengen für das Warmwasser nach dem Arbeitsblatt W 551. Die Vorlaufmenge bis zur Erwärmung auf 55°C darf maximal drei Liter betragen. Da dies nicht der Fall war, konnte der Mieter die Miete um 3,5% mindern.


LG Berlin, 02.06.2008 - Az: 67 S 26/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.541 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen