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Mieter müssen nicht minutenlang auf warmes Wasser warten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist einem Mieter nicht zuzumuten, dass beim Warmwasser eine Vorlaufzeit von 3-4 Minuten vorliegt, bis das Wasser eine Temperatur von 40°C erreicht hat. Hierbei kommt es jeweils zu einem Wasserverlust von bis zu 40 Litern und entspricht nicht den maßgeblichen Ausstoßzeiten und Vorlaufmengen für das Warmwasser nach dem Arbeitsblatt W 551. Die Vorlaufmenge bis zur Erwärmung auf 55°C darf maximal drei Liter betragen. Da dies nicht der Fall war, konnte der Mieter die Miete um 3,5% mindern.


LG Berlin, 02.06.2008 - Az: 67 S 26/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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