- Mietrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.720 Anfragen
Flächenabweichungen muss der Mieter nicht erahnen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenIm vorliegenden Fall begehrte eine Mieterin die teilweise Mietrückzahlung für 5/2005 bis 11/2011. Die Mieterin wohnte seit 1985 im Haus, zunächst im 2. OG, zog dann 2005 in eine baugleiche Wohnung im 1. OG um. Diese sollte gem. Mietvertrag eine Wohnfläche von 65 qm haben. Die tatsächliche Fläche betrug indes lediglich 52,83 qm. Hiervon erlangte die Mieterin aber erst 2010 Kenntnis, weil die Wohnung zur Vorbereitung von Bodenarbeiten mittels eines Lasers durch einen Handwerker vermessen wurde.
Der Vermieter wand ein, der Mangel der Wohnungsgröße bekannt gewesen, weil ein Mieter nach längerer Zeit des Wohnens die Maße seiner Wohnung kennen würde. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Ein Mieter erlangt nicht durch das Ansehen der Wohnung Kenntnis der tatsächlichen Wohnungsgröße, sondern erst durch Nachmessen. Daher bestand ein Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Miete - die Abweichung von gut 19% war ein Mangel, da die Fläche von der vertraglich vereinbarten erheblich abwich.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.720 Beratungsanfragen
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant