Sofern eine im Haus installierte Gegensprechanlage aufgrund eines Defekts unbrauchbar wird, so kann eine Minderung der Miete angebracht sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Mieter ein Interesse daran hat, Besuchern den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten und auch ggf. unerbetenen Besuch bereits am Hauseingang abzuwehren.
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LG Dessau-Roßlau, 31.01.2012 - Az: 1 T 16/12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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