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Mietminderung und die Betriebskostenabrechnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird gerechtfertigter Weise wegen Wohnungsmängeln eine Minderung des Mietzinses durchgeführt, so bezieht sich die Minderung auf die Gesamtmiete inkl. der Nebenkosten. Daher ist der Prozentsatz und Zeitraum der Minderung auch bei der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen - auch hinsichtlich einer etwaigen Rückzahlung.


BGH, 13.04.2011 - Az: VIII ZR 223/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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