Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.617 Anfragen

Umlageschlüssel für Betriebskosten bei Wohnungseigentümergemeinschaft

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Abrechnung der Betriebskosten kann bei Eigentumswohnungen erheblich vereinfacht werden, indem der Umlageschlüssel der Eigentümergemeinschaft auf das Mietverhältnis übertragen wird. Dies vermeidet eine Abrechnung nach einem eventuell gänzlich anderen Umlageschlüssel und erlaubt es dem Vermieter, die Abrechnung des Verwalters nahezu unverändert an den Mieter weiterzureichen, nachdem nicht umlegbare Kosten (z.B. die Verwalterkosten oder Kontoführungsgebühren) gestrichen worden sind.

Hierzu ist eine entsprechende Abrechnung mietvertraglich zu vereinbaren. Möglich ist beispielsweise die folgende Formulierung:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ja, Vermieter von Eigentumswohnungen können den Umlageschlüssel der Eigentümergemeinschaft vertraglich auf das Mietverhältnis übertragen. Dies ermöglicht es, die Abrechnung der Hausverwaltung weitgehend unverändert an den Mieter weiterzuleiten, sofern nicht umlegbare Kosten zuvor herausgerechnet werden.
Es muss mietvertraglich explizit vereinbart werden, dass der Mieter die Abrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den dort festgelegten Verteilungsschlüssel verbindlich anerkennt. Eine entsprechende Klausel wurde als wirksame 'andere Vereinbarung' nach § 556 a Abs. 1 BGB bestätigt (vgl. AG Berlin-Mitte - Az: 6 C 164/03).
Auch wenn der Verteilungsschlüssel der Eigentümergemeinschaft übernommen wird, bleiben bestimmte Kostenpositionen wie Verwalterkosten oder Kontoführungsgebühren grundsätzlich nicht auf den Mieter umlegbar und müssen vor der Weitergabe der Abrechnung gestrichen werden.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern