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Umlageschlüssel für Betriebskosten bei Wohnungseigentümergemeinschaft

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Abrechnung der Betriebskosten kann bei Eigentumswohnungen erheblich vereinfacht werden, indem der Umlageschlüssel der Eigentümergemeinschaft auf das Mietverhältnis übertragen wird. Dies vermeidet eine Abrechnung nach einem eventuell gänzlich anderen Umlageschlüssel und erlaubt es dem Vermieter, die Abrechnung des Verwalters nahezu unverändert an den Mieter weiterzureichen, nachdem nicht umlegbare Kosten (z.B. die Verwalterkosten oder Kontoführungsgebühren) gestrichen worden sind.

Hierzu ist eine entsprechende Abrechnung mietvertraglich zu vereinbaren. Möglich ist beispielsweise die folgende Formulierung:

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 10.11.2025)
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