- Mietrecht
- Tipps
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.400 Anfragen
Vorkaufsrecht
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Mieter, dessen Wohnung an einen Dritten veräußert werden soll, hat ein Vorkaufsrecht. Daher muss der Mieter vom Kaufinteressenten oder Eigentümer über sein Vorkaufsrecht sowie den Inhalt des Kaufvertrages unterrichtet werden. Nur dann, wenn die Wohnung an eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder an einen Familienangehörigen verkauft wird, ist das Vorkaufsrecht ausgeschlossen.
Als Mieter hat man dann sechs Monate Zeit, zu entscheiden, ob man zu dem gleichen Bedingungen die Wohnung kaufen will. Vor Fristablauf sollte keinesfalls auf das Vorkaufsrecht verzichtet werden. Dann kann der Käufer früher ins Grundbuch eingetragen werden was zur Folge hat, das auch die Schonfrist bei Eigenbedarfskündigung früher abläuft.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.400 Beratungsanfragen
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant