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Wohnungseigentum - Hausverwalter

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Probleme bei der Hausverwaltung entstehen leicht wegen der oft komplizierten Eigentumsgestaltung von Eigentumswohnanlagen. Hier trifft die Eigentümergemeinschaft Entscheidungen, bei denen die Interessen des einzelnen Eigentümers nicht immmer in der Form berücksichtigt werden, wie es aus Eigentümersicht gewünscht wird.

Ein häufig auftretender Streitpunkt ist der Verwalter. Dieser kann aufgrund seiner rechtlichen Position auch die Rechte des einzelnen Eigentümers beschränken. Wird diese Position nicht verantwortungsbewußt benutzt, so kann es leicht zu - teilweise auch gerichtlichen - Auseinandersetzungen kommen. Hierbei ist zu beachten, daß die Eigentümergemeinschaft den Verwalter auswählt und für einen bestimmten Zeitraum, maximal 5 Jahre, bestellt.

Der zukünftige Verwalter sollte also sorgfältig ausgewählt werden.

Der Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Eigentümern und Verwalter. Über die Ermächtigung zum Abschluß eines solchen Vertrages entscheiden die Eigentümer. Der Verwalter kann aus wichtigem Grund abberufen werden.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
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