Wurde im Mietvertrag ein Nutzungsrecht für einen Dachboden/Trockenraum oder Keller vereinbart oder wurde ausnahmsweise ohne eine solche Vereinbarung ein Nutzungsrecht eingeräumt, so sollten die Schlüssel für diese Räumlichkeiten nicht aus der Hand gegeben werden.
Der neue Eigentümer sollte schriftlich an ein ohne schriftliche Vereinbarung erhaltenes Zugangsrecht erinnert werden. Am sichersten ist es natürlich, das Nutzungsrecht vor dem Eigentümerwechsel schriftlich zu bestätigen.
Kellerräume sollten zur Sicherheit mit Namen versehen werden, damit die Zuordnung eindeutig ist. Ein unberechtigter Zutritt zu nur dem Mieter gehörigen Räumlichkeiten außerhalb der Wohnung (eigener Kellerabschnitt etc.) ist Dritten natürlich nicht gestattet.
Hinweis: Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit zu einer Teilkündigung.