Betriebskostenarten: Kosten der Straßenreinigung und der Müllbeseitigung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.
Hat ein Mieter vertraglich den Winterdienst übernommen und im Gegenzug hierfür eine Mietverringerung erhalten, so ist dieser Betrag auf die Gesamtheit der Mieter umlegbar. Ändert die Gemeinde den Abrechnungsmaßstab, beispielsweise von Wohn- und Nutzfläche zu Personenzahl, so steht dem Mieter keine Anspruch darauf zu, dass der Umlagemaßstab entsprechend geändert wird (AG Siegburg, WM 95, 120).