Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.061 Anfragen

Mietpreisbremse in Berlin

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Berliner Senat hat eine Verordnung erlassen, so dass ab dem 1.6.2015 in Berlin die Mietpreisbremse gilt. Die Verordnung hat ganz Berlin zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt. Somit darf die Miete bei der Wiedervermietung einer nicht preisgebundenen Wohnung in Berlin höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Begrenzung gilt zunächst bis Ende Mai 2020.

Veröffentlicht: 01.06.2015

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg