Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.564 Anfragen

Mietpreisbremse in Berlin

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Berliner Senat hat eine Verordnung erlassen, so dass ab dem 1.6.2015 in Berlin die Mietpreisbremse gilt. Die Verordnung hat ganz Berlin zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt. Somit darf die Miete bei der Wiedervermietung einer nicht preisgebundenen Wohnung in Berlin höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Begrenzung gilt zunächst bis Ende Mai 2020.

Veröffentlicht: 01.06.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg