Der Berliner Senat hat die sogenannte Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert. Sie gilt nun bis Ende 2029.
Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die Miete damit höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wer den Verdacht hat, dass bei Mietbeginn eine überhöhte Miete verlangt werde, kann sich an die Mietpreisprüfstelle des Senats wenden.
Veröffentlicht: 03.12.2025
Quelle: PM der Senatskanzlei Berlin
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