Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.780 Anfragen

Sicher-Wohnen-Hilfe kann beantragt werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) mit Wirkung zum 15. April 2021 für nichtig erklärt (BVerfG, 25.03.2021 - Az: 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20).

Für Mieter, die sich nun mit Rückforderungen ihrer Vermieter konfrontiert sehen und diese nicht aus eigener Kraft leisten können, hat der Senat von Berlin die Sicher-Wohnen-Hilfe aufgelegt.

Im Rahmen des Leistungsrechts nach SGB II, XII und AsylbLG werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen.

Anlaufstelle für alle anderen Hilfesuchenden ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Auf der Website www.mietendeckel.berlin.de und auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (www.stadtentwicklung.berlin.de) stehen ab sofort die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Sicher-Wohnen-Hilfe zur Verfügung.

Die Abwicklung der Auszahlung der Zuschüsse und Rückzahlungsabwicklung übernimmt die Landeshauptkasse.

Für die Gewährung des Zuschusses sollen eingereicht werden:

  • Personalausweis/Meldebescheinigung
  • Mietvertrag,
  • Mietzahlungsnachweis für die letzten drei Monate,
  • ggf. Schreiben/Forderung des Vermieters,
  • eidesstattliche Versicherung (Teil des Antragsformulars), dass eine wirtschaftliche Notlage vorhanden ist, dass die Vermieter:in keine Bereitschaft erklärt hat, auf eine Nachzahlung zu verzichten oder sie zu stunden und dass eine Übernahme durch Transferleistungen nach SGB II, XII, AsylbLG nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden konnte.
Die eingescannten Antragsdokumente können elektronisch auf www.mietendeckel.berlin.de und www.stadtentwicklung.berlin.de hochgeladen werden. Bitte beachten Sie: eine händische Unterschrift auf dem Antrag ist trotzdem notwendig.

Weitere Auskünfte erhalten Betroffene unter mietendeckel@sensw.berlin.de. Parallel ist eine Info-Hotline geschaltet. Diese erreichen Sie montags bis freitags von 9-12 Uhr und von 13-16 Uhr unter der Berliner Telefonnummer 030-90193 9444.

Die Anträge können selbstverständlich auch per Post geschickt werden. Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge an die:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung IV M/Sicher-Wohnen-Hilfe
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin

Am Eingang der Senatsverwaltung (Fehrbelliner Platz 4) befindet sich zudem einen Hausbriefkasten, in den die vollständigen Antragsunterlagen direkt eingeworfen werden können.

Eine Rückzahlung soll innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des rückzuzahlenden Zuschusses erfolgen, in 1-2 Raten jeweils nach 6 bzw. 12 Monaten. Der Zuschuss für die Mietrückzahlungen kann ab einer ausstehenden Summe von 100 Euro beantragt werden kann.

Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze beträgt. Die jährliche Bundeseinkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt z.B. gegenwärtig 12.000 Euro/ jährlich. Für den Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen sind somit z.B. Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro/jährlich anspruchsberechtigt. Weitere Einkommensgrenzen für andere Haushaltsgrößen werden auf den Internetseiten dargestellt.

Veröffentlicht: 26.04.2021

Quelle: PM des Senatskanzlei Berlin

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.780 Beratungsanfragen

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant