Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen Schlüsseldiensten zu schützen.
Im Juli 2020 hatte das Land dazu einen Gesetz- und einen zugehörigen Verordnungsentwurf in den Bundesrat eingebracht. Das Plenum entscheidet am 18. September 2020 darüber, ob es die beiden Vorschläge annimmt.
Ziel der Initiativen ist es, die Preistransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen: Anbieter von Schlüsseldiensten sollen künftig verpflichtet werden, ihre Preisverzeichnisse bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu hinterlegen und regelmäßig zu aktualisieren sowie ihre Angaben im Internet zu veröffentlichen.
Veröffentlicht: 09.09.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT
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