Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, soll künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen müssen. Das hat der Bundestag am 14. Mai 2020 beschlossen, der Bundesrat berät am 5. Juni abschließend darüber.
Verkäufer muss Provisionszahlung nachweisen
Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle
Provision auf den Käufer abwälzen. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat.
Maklerkosten werden geteilt
Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler einvernehmlich, dann müssen sie nach dem Gesetzesbeschluss automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen.
Maklerverträge nur noch schriftlich
Neu ist auch, dass für
Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.
Bildung von Wohneigentum erleichtern
Ziel des Gesetzesbeschlusses ist es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schützen. Außerdem soll die Absenkung der Erwerbsnebenkosten die Bildung von Wohneigentum erleichtern.
Veröffentlicht: 27.05.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT