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Mietspiegel für Bietigheim-Bissingen vom 08.04.2022 (PLZ: 74321)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Bietigheim-Bissingen in der Fassung vom 08.04.2022 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 7,70 € und 10,84 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,58 € und 10,65 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 500,50 € und 704,60 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 858,00 € und 1.065,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 7,94
  1925 7,70
  1955 7,86
  1965 7,86
  1975 8,18
  1985 8,47
  1995 8,78
  2000 8,78
  2005 9,12
  2010 9,53
  2015 10,02
  2020 10,84
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 8,58
  2000 8,58
  2005 8,93
  2010 9,34
  2015 9,79
  2020 10,65

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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