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Mietspiegel für Sankt Ingbert (Saarpfalz-Kreis) vom 09.12.2020 (PLZ: 66386)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Sankt Ingbert in der Fassung vom 09.12.2020 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich kaum Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 6,54 € und 6,79 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,10 € und 6,16 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 425,10 € und 441,35 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 610,00 € und 616,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 6,54
  1925 6,54
  1955 6,65
  1965 6,65
  1975 6,65
  1985 6,73
  1995 6,73
  2000 6,73
  2005 6,79
  2010 6,79
  2015 6,79
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 6,10
  2000 6,10
  2005 6,16
  2010 6,16
  2015 6,16

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) Ausstattungsklasse III in normaler/mittlerer Lage (Wohnlage B).

Es handelt sich vorliegend um den Mietspiegel für den Saarpfalz-Kreis. Der Mietspiegel ist folgenden Anpassungen gültig für:

Homburg; St. Ingbert + 0,7%
Kirkel - 0,6%
Bexbach; Blieskastel - 1,9%
Gersheim; Mandelbachtal - 3,1%

Wichtiger Hinweis:

Der Mietspiegel hat am 9. Dezember 2022 seine Qualifizierung verloren.

Aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen in jüngerer Zeit konnte die Kreisverwaltung den Mietspiegel nicht neu erstellen lassen. Der qualifizierte Mietspiegel aus dem Jahr 2020 wird dadurch ab dem 9. Dezember 2022 zum einfachen Mietspiegel und kann nur noch als Orientierungshilfe für Mieten im Saarpfalz-Kreis herangezogen werden.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
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