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Mietspiegel für Wermelskirchen vom 01.05.2025 (PLZ: 42929)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Wermelskirchen in der Fassung vom 01.05.2025 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 5,90 € und 11,20 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 7,10 € und 12,40 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 383,50 € und 728,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 710,00 € und 1.240,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 5,90 - 6,40
  1925 5,90 - 6,40
  1955 5,90 - 6,40
  1965 6,00 - 6,60
  1975 6,00 - 6,60
  1985 6,70 - 7,80
  1995 6,60 - 7,60
  2000 6,60 - 7,60
  2005 9,30 - 10,40
  2010 9,30 - 10,40
  2015 9,30 - 10,40
  2020 10,20 - 11,20
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 7,10 - 8,30
  2000 7,10 - 8,30
  2005 9,20 - 10,30
  2010 9,20 - 10,30
  2015 9,20 - 10,30
  2020 11,40 - 12,40

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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