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Mietspiegel für Bad Rappenau (PLZ: 74906)

Mietrecht

Zur Berechnung der in Bad Rappenau ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden.

Die für Heilbronn ermittelten Zahlen gelten für Bad Rappenau und die Ortsteile mit den folgenden Abschlägen:
  • 10 % Abschlag: Bad Rappenau
  • 15 % Abschlag: Bonfeld, Fürfeld, Heinsheim
  • 20 % Abschlag: Babstadt, Grombach, Obergimpern, Treschklingen, Zimmerhof
  • 25 % Abschlag: Wollenberg
Die Werte im Mietspiegel sind Richtwerte und keine amtlichen Festsetzungen.

Für die rechtssichere Prüfung Ihrer Mieterhöhung können Sie direkt über AnwaltOnline eine Prüfung zum Festpreis anfordern.


Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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