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Mietspiegel für Jülich vom 06.03.2025 (PLZ: 52428)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Jülich in der Fassung vom 06.03.2025 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,20 € und 9,40 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,20 € und 9,10 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 273,00 € und 611,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 620,00 € und 910,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 4,20 - 5,60
  1925 4,20 - 5,60
  1955 4,20 - 5,60
  1965 4,80 - 6,30
  1975 4,80 - 6,30
  1985 6,10 - 6,80
  1995 6,30 - 7,30
  2000 6,30 - 7,30
  2005 7,20 - 8,00
  2010 7,20 - 8,00
  2015 7,20 - 8,00
  2020 8,60 - 9,40
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 6,20 - 7,00
  2000 6,20 - 7,00
  2005 6,80 - 7,70
  2010 6,80 - 7,70
  2015 6,80 - 7,70
  2020 8,20 - 9,10

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Dieser Mietspiegel gilt auch in der Gemeinde Titz sowie mit einem Abschlag bis zu 10 % in der Stadt Linnich und der Gemeinde Aldenhoven.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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