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Mietspiegel für Aschaffenburg vom 14.05.2026 (PLZ Bereich: 63739 - 63743)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Aschaffenburg in der Fassung vom 14.05.2026 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 6,56 € und 11,80 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 7,84 € und 11,87 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 426,40 € und 767,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 784,00 € und 1.187,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 6,64 - 7,81 - 8,98
  1925 6,64 - 7,81 - 8,98
  1955 6,56 - 7,72 - 8,88
  1965 6,56 - 7,72 - 8,88
  1975 6,56 - 7,72 - 8,88
  1985 6,64 - 7,81 - 8,98
  1995 7,38 - 8,68 - 9,98
  2000 7,38 - 8,68 - 9,98
  2005 7,38 - 8,68 - 9,98
  2010 7,38 - 8,68 - 9,98
  2015 7,38 - 8,68 - 9,98
  2020 8,53 - 10,26 - 11,80
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 7,84 - 9,22 - 10,60
  2000 7,84 - 9,22 - 10,60
  2005 7,84 - 9,22 - 10,60
  2010 7,84 - 9,22 - 10,60
  2015 7,84 - 9,22 - 10,60
  2020 9,07 - 10,33 - 11,87

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 6,56 € und 11,80 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 7,84 € und 11,87 € pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel Aschaffenburg (14.05.2026) gilt grundsätzlich für frei finanzierte, zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen. Ausgenommen sind in der Regel Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung, möblierte Zimmer sowie gewerblich genutzte Räume. Für Neubauten können abweichende Regelungen gelten.
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete wird in Aschaffenburg erst nach Ablauf einer Überlegungsfrist wirksam: Der Mieter hat ab Zugang des Erhöhungsverlangens zwei Monate Zeit, um zuzustimmen (§ 558b Abs. 1 BGB). Zusätzlich muss die Miete seit der letzten Erhöhung mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein (§ 558 Abs. 1 BGB).
Dr. Jens-Peter VoßHont Péter HetényiAlexandra Klimatos

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