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Mietspiegel für Herzogenrath vom 01.10.2023 (PLZ: 52134)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Herzogenrath in der Fassung vom 01.10.2023 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich ganz erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 3,70 € und 8,60 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 5,76 € und 7,74 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 240,50 € und 559,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 576,00 € und 774,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 3,70 - 5,00
  1925 3,70 - 5,00
  1955 3,70 - 5,00
  1965 4,00 - 5,50
  1975 4,50 - 6,20
  1985 5,00 - 6,60
  1995 6,40 - 8,30
  2000 6,40 - 8,30
  2005 6,40 - 8,30
  2010 7,10 - 8,60
  2015 7,10 - 8,60
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 5,76 - 7,47
  2000 5,76 - 7,47
  2005 5,76 - 7,47
  2010 6,39 - 7,74
  2015 6,39 - 7,74

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Mieten für Wohnungen, die nach dem 31.12.2018 bezugsfertig wurden, sind in dem Mietspiegel nicht berücksichtigt.

Mangels weitergehender Datengrundlagen wird empfohlen, sich an tatsächlichen Mieten vergleichbarer Objekte zu orientieren.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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