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Mietspiegel für Haltern am See vom 01.08.2021 (PLZ: 45721)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Haltern am See in der Fassung vom 01.08.2021 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 5,48 € und 10,04 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 7,71 € und 10,04 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 356,20 € und 652,60 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 771,00 € und 1.004,00 € zu rechnen.

Da der Mietspiegel bereits älter als vier Jahre ist, dürften die aktuellen Mieten inzwischen jedoch höher ausfallen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 5,48 - 5,74 - 6,00
  1925 5,48 - 5,74 - 6,00
  1955 5,56 - 5,83 - 6,10
  1965 5,74 - 6,08 - 6,42
  1975 6,21 - 6,55 - 6,89
  1985 7,48 - 7,85 - 8,22
  1995 7,71 - 8,08 - 8,45
  2000 7,71 - 8,08 - 8,45
  2005 8,05 - 8,62 - 9,18
  2010 8,05 - 8,62 - 9,18
  2015 8,48 - 9,05 - 9,61
  2020 8,92 - 9,48 - 10,04
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 7,71 - 8,08 - 8,45
  2000 7,71 - 8,08 - 8,45
  2005 8,05 - 8,62 - 9,18
  2010 8,05 - 8,62 - 9,18
  2015 8,48 - 9,05 - 9,61
  2020 8,92 - 9,48 - 10,04

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Hinweis:
Die ortsübliche Miete beinhaltet in Haltern am See neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung auch das Entgelt für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten; das sind:
  • Abschreibung
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Mietausfallwagnis
Nicht enthalten sind die Betriebskosten nach § 2 der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten vom 25.11.2003, in der zurzeit gültigen Fassung.

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