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Mietspiegel für Geislingen an der Steige vom 01.10.2023 (PLZ: 73312)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Geislingen an der Steige in der Fassung vom 01.10.2023 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich nur wenig Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 6,45 € und 8,43 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,27 € und 7,93 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 419,25 € und 547,95 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 627,00 € und 793,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 6,45
  1925 6,45
  1955 6,45
  1965 6,45
  1975 6,45
  1985 6,49
  1995 6,75
  2000 6,86
  2005 6,96
  2010 7,35
  2015 7,65
  2020 8,43
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 6,27
  2000 6,37
  2005 6,49
  2010 6,88
  2015 7,16
  2020 7,93

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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