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Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Darlehenskündigung durch Bank?

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Kreditvertrages mit vereinbarter Laufzeit - u.a. auch durch vollständige Tilgung - steht dem Kreditinstitut in der Regel ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Kündigt die Bank jedoch selbst den Darlehensvertrag wegen Zahlungsverzugs seitens des Kreditnehmers, kann sie nur die bis zum Ende der regulären Laufzeit berechneten Zinsen als Schadensersatz verlangen. Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung steht der Bank nicht noch zusätzlich zu. Die Bank darf aus der finanziellen Notlage des Kunden nicht auch noch (zusätzliches) Kapital schlagen.


BGH, 17.01.2013 - Az: XI ZR 512/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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