- Geld & Recht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.475 Anfragen
Einkommensteuererklärung - elektronisch abgeben!
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, sind grundsätzlich gem. § 25 Abs. 4 EStG verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, sobald die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine unbillige Härte, die Anlass für einen Verzicht auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung bieten könnte, war vorliegend nicht zu erkennen. Hinweise auf die „NSA-Affäre“, die Datensicherheit im Internet und mögliche Probleme der Verschlüsselungstechnik genügen nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.475 Beratungsanfragen
Danke
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant