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Einkommenssteuer bei Betrieb einer PV-Anlage unter Investitionsabzug

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine PV-Anlage hat bei summarischer Prüfung eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren.

Als persönlicher Grund, der gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht spricht, kommt daher im Streitfall bei summarischer Prüfung auch das Streben nach einer Minderung der Einkommensteuerschuld der Antragsteller in Betracht. In diesem Fall wird das Streben nach Totalgewinn von persönlichen Gründen, nämlich nach der Erzielung von Einkommensteuerersparnissen, verdrängt (vgl. BFH, 21.08.1990 - Az: VIII R 25/86).

Die Vorschrift des § 165 Abs. 2 Satz 1 AO sieht eine Änderungsmöglichkeit insoweit vor, als eine Steuer - wie im Streitfall - vorläufig festgesetzt ist. Weitere Änderungsvoraussetzungen sind im Gesetz nicht enthalten (vgl. BF, 16.06.2015 - Az: IX R 27/14).


FG Nürnberg, 01.03.2024 - Az: 5 V 1163/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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