Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.861 Anfragen

Glücksspieleinsätze bei maltesischem Glücksspielanbieter können zurückgefordert werden

Geld & Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein in Malta ansässiger Glückspielanbieter mit maltesischer Glückspiellizenz, der im Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2020 die Teilnahme an Online-Glücksspielen in Deutschland (außerhalb von Schleswig-Holstein) angeboten hat, hat gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag vom 15.12.2011 (GlüStV 2011) verstoßen.

Der zwischen einem solchen Glücksspielanbieter und einem in Sachsen/Deutschland sich aufhaltenden Spieler geschlossene Spielvertrag ist gemäß § 134 BGB nichtig wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2011.

Leistungen des Spielers an einen solchen Online-Glücksspielanbieter sind ohne Rechtsgrundlage erfolgt und können nach § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB zurückgefordert werden.

Die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB ist in solchen Fällen nicht anwendbar wegen des Sinns und Zwecks des Verbotsgesetztes.


OLG Dresden, 27.10.2022 - Az: 10 U 736/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg