Berücksichtigung einkommensmindernder langjähriger negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei bebauten Grundstücken ist eine abschließende Beurteilung der Vermietungsabsicht mit Rücksicht auf den bloßen Zeitablauf erst dann möglich, wenn die Vermietung über mehr als zehn Jahre nicht zustande gekommen ist. Bei einem unbebauten Grundstück muss dieser Zeitrahmen im Hinblick auf die vor der Vermietung erforderliche Bebauung großzügiger gehandhabt werden.
Sind seit der Anschaffung des unbebauten Grundstücks 17 Jahre vergangen, ist auch der von der Rechtsprechung geforderte „großzügige“ Zeitrahmen deutlich überschritten. Weist der Steuerpflichtige seine Bebauungs- und Vermietungsabsicht nicht ausreichend nach, geht dies zu seinen Lasten, so dass es an einer Einkünfteerzielungsabsicht fehlt.
FG Nürnberg, 05.11.2020 - Az: 8 K 954/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung