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Erfüllungsort nach Widerruf eines mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrags

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß § 29 ZPO besteht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf und der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags, der mit einem PKW-Kauf ein verbundenes Geschäft darstellt, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Erfüllungsort.

Etwaige Ansprüche auf Rückzahlung nach Widerruf geleisteter Zahlungen sind hiervon nicht umfasst.


OLG Dresden, 05.11.2020 - Az: 8 U 1084/20

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