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Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Avalkreditvertrages mit Stopp-Loss-Order-Vereinbarung
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei Vereinbarung einer Stopp-Loss-Order im Zusammenhang mit einem Fremdwährungsdarlehen darf die Bank im Rahmen einer Finanzierungsberatung das trotz Setzens des Limitkurses verbleibende Währungsrisiko nicht verharmlosen.
Ob sie in diesem Zusammenhang darüber hinausgehende Aufklärungs- und Beratungspflichten treffen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
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