Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.443 Anfragen

Kündigung eines Fitnessstudiovertrags

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ob die Kündigung des Fitnessstudiovertrags der Klägerin der Schriftform bedurft hätte und ob die ordentliche Kündigung zum 09.06.2021 nach dem vereinbarten Vertragsinhalt möglich war, kann dahinstehen. Denn die Beklagte hat mit Schreiben vom 24.08.2020 das Austrittsdatum zum 09.06.2020 schriftlich bestätigt. Somit wurde zumindest eine Vertragsaufhebung vereinbart.

Die Kündigungserklärung der Klägerin beinhaltet im Zweifel das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags (§ 140 BGB); dieses Angebot hat die Beklagte angenommen.

Es erscheint treuwidrig, dass sich die Beklagte nachträglich an ihre schriftlich fixierten Erklärungen nicht mehr gebunden fühlen will.


AG Bremen, 25.04.2022 - Az: 9 C 43/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant