Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.890 Anfragen

Eilantrag eines Sexshop-Betreibers auf Öffnung seiner Ladengeschäfte abgelehnt

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Antrag eines Sexshop-Betreibers abgelehnt, ihm jedenfalls die eingeschränkte Öffnung seiner zwei Ladengeschäfte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart zu gestatten.

Nach der Begründung der Kammer handle es sich bei den Sexshops um Verkaufsstellen des Einzelhandels, deren Betrieb nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bis zum 19.04.2020 untersagt sei.

Die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen von diesem Verbot seien ihrem Zweck nach auf Betriebe beschränkt, die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung dienten. Hierzu zählten die Sexshops des Antragstellers nicht. Die dort angebotenen Drogerieartikel und Zeitschriften machten zum einen nur einen geringen Teil des Sortiments aus. Zum anderen seien sie auf die Bedürfnisse eines Sexshops zugeschnitten und dienten somit nicht der Grundversorgung der Bevölkerung.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidungsgründe einzulegen ist.


VG Stuttgart, 14.04.2020 - Az: 16 K 1869/20

Quelle: PM des VG Stuttgart

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant