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Legal Tech - was verbirgt sich dahinter?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Legal Tech ist die Abkürzung für Legal Technology. Der Begriff bezeichnet IT-gestützte Technik, insbesondere Software (webbasierte Rechtsinformationsdienste wie AnwaltOnline, webbasierte Formularlösungen wie bei der Online-Scheidung, automatisierte Prüfung von Vertragstexten, Vertragsgeneratoren etc.), mit der juristische Arbeitsprozesse unterstützt oder automatisiert werden.

Mit Legal Tech wird das Ziel verfolgt, Rechtsdienstleistungen für Rechtsuchende effizienter zu erbringen. Eine spezielle Rechtsgrundlage für Legal Tech-Dienste existiert aktuell nicht.

Künstliche Intelligenz (KI) und anwaltliche Sorgfalt

Die bislang zum Thema ergangenen Urteile befassen sich vorrangig damit, ob und inwieweit nichtanwaltliche Unternehmen die entsprechenden Dienste legal erbringen dürfen. Dabei konzentriert sich die Diskussion auf die folgenden beiden Fragen: zum einen, ob Legal Tech-Geschäftsmodelle mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Übereinstimmung zu bringen sind, zum anderen, wer vor dem Hintergrund der in der Regel vorliegenden Abtretungskonstellation nach § 134 BGB aktiv legitimiert, d.h. berechtigt ist, den Anspruch durchzusetzen.

Es steht zu erwarten, dass künftig auch gerichtliche Entscheidungen zu der Frage ergehen werden, ob und inwieweit die Nutzung von Legal Tech-Produkten durch anwaltliche Dienstleister deren anwaltlicher Sorgfaltspflicht genügt bzw. - andersherum - ob die Nutzung von auf künstlicher Intelligenz (KI) basierender Unterstützungssoftware sogar geboten ist, um der anwaltlichen Sorgfalt zu genügen.

Der zuletzt genannte Aspekt spielt derzeit insbesondere bei umfassenden Dokumentensichtungs- und Vertragsprüfungsaufgaben, z.B. im Rahmen einer Due Diligence, eine Rolle.
Veröffentlicht: 22.04.2020 - aktualisiert: 28.04.2026
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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Legal Tech (Abkürzung für Legal Technology) bezeichnet IT-gestützte Technik und Software, die juristische Arbeitsprozesse unterstützen oder automatisieren sollen. Beispiele hierfür sind webbasierte Rechtsinformationsdienste, Formularlösungen für Online-Verfahren oder automatisierte Vertragstools.
Nein, eine eigenständige Rechtsgrundlage für Legal Tech-Dienste existiert derzeit nicht. Die rechtliche Diskussion konzentriert sich vor allem darauf, ob entsprechende Geschäftsmodelle mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vereinbar sind.
Es wird künftig gerichtlich zu klären sein, ob der Einsatz von KI-basierter Software zur Unterstützung anwaltlicher Dienstleistungen – etwa bei der Dokumentensichtung oder Vertragsprüfung – zur Erfüllung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht geboten ist oder ob dieser Einsatz sogar eine Mindestanforderung darstellt.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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